Umwelt- und Immissionsschutz

Externer Betriebsbeauftragter für Umwelt- und Immissionsschutz zur Wahrnehmung der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundesemmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) und Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV).

Die Aufgaben umfassen insbesondere folgende Schwerpunkte:

  • Mitwirken und Abwicklung von BImSch-Verfahren.
  • Kontaktpflege und Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen mit den zuständigen Aufsichtsbehörden (Gewerbeaufsichtsamt, untere Wasserbehörde, Abwasserverbände u.a.) und der Berufsgenossenschaft.
  • Dokumentation der zu erfüllenden Auflagen nach Immissionsschutz- und Wasserrecht.
  • Überwachung der Einhaltung von Auflagen und Nebenbestimmungen des BImSch-Genehmigungsbescheides.
  • Überwachung der Einhaltung von Auflagen im wasserrechtlichen Bescheid zur Indirekt Einleitung von Abwasser mit gefährlichen Stoffen.
  • Erstellung und Weiterführung eines Arbeits- und Umweltschutz Management Ordners (AUM-Handbuch).
  • Mitwirken und Organisation der Emissionsmessungen in der Abluft im Rahmen behördlichen Auflagen.
  • Mitwirken und Organisation der Messungen von Stoffen in der Luft in verschiedenen Arbeitsbereichen gemäß TRGS 402 im Rahmen behördlichen Auflagen.
  • Jährliche Erfassung und Abgabe von „Auskunft nach §31 Abs.1 BImSchG“.
  • Erfassung und Abgabe der BUBE-Emissionserklärung gemäß §27 BImSchG.
  • Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes nach Gesetzt zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 (E-PRTR-VO)-SchadRegProtAG.
  • Erstellung des Jahresberichtes nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED) gemäß § 31 Abs.1 BImSchG.
  • Erstellung des Jahresberichtes gemäß §55 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz des Betriebsbeauftragten für Abfall.
  • Mitwirken und Organisation von Anwendung geeigneter Abwasserbehandlungsverfahren einschließlich der Verfahren zur ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung der bei der Abwasserbehandlung entstehender Reststoff (Feste und flüssige Abfälle).
  •  Unterweisung, Unterrichtung der Mitarbeiter über
    – Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Gefahrstoffen)
    – Einhaltung allgemeiner Gebote und Verbote
    – Persönliche Schutzausrüstungen
  •  Erstellung der Jahresberichte als
    – Gewässerschutzbeauftragter (§ 65 WHG)
    – Immissionsschutzbeauftragter (§ 54 Abs. 2 BImSchG)
    – Betriebsbeauftragten für Abfall (§55 Kreislaufwirtschafts- und  Abfallgesetz)
  • Erstellung, Ergänzung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen sowie Sicherheitsdatenblättern nach REACH-Verordnung.
  • Erfassung und Abgabe vom Lösemittelbilanz gemäß EU-VOC Richtlinie.
  • Mitwirken und Organisation der Zusammenlagerung von Chemikalien gemäß VCI-Konzeptes und der REACH-Verordnung.
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