Betriebliche Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 AsiG) / Sicherheitsingenieur (SI)

Wir übernehmen in Ihrem Betrieb die sicherheitstechnische Betreuung und Beratung entsprechend des Arbeitssicherheitsgesetzes und der DGUV Vorschrift A2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“, nach Absprache und Notwendigkeit mit folgenden kurz beschriebenen Tätigkeiten im Rahmen der vorgeschriebenen Einsatzzeiten:

  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern usw.
  • Organisation und Teilnahme der ASA-Sitzungen.
  • Regelmäßige Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen.
  • Schulungen und Unterweisungen der Mitarbeiter über Arbeitssicherheit, Brandschutz, Abfallentsorgung und Gefahrstoffe.
  • Erstellung und Pflege Arbeitsschutzmanagement-Handbuch (AMH).
  • Erstellung, Ergänzung und Fortschreibung von – Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Maschinen und Geräte – Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit (§5,6 ArbSchG, §3 BetrSichV, §7 GefStoffV) – Gefährdungsbeurteilung zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz – MuSchG) – Büro- und Bildschirmarbeitsplätze (§12 ArbSchG) – Gefahrstoffverzeichnis (ehem. Gefahrstoffkataster) (§6 Abs.12 GefStoffV).
  • Laborordnung.
  • Lösemittelbilanz gemäß EU-VOC Richtlinie.
  • Arbeitsbereichsanalyse gem. TRGS 402.
  • Online-Bearbeitung (BUBE) der Emissionserklärung sowie der GFA Meldung.
  • Zusammenlagerung von Chemikalien gem. VCI Konzeptes und REACH- Verordnung.
  • Überprüfung von Leitern und Tritten (BGI 694).
  • Aktualisierung und ggf. Übersetzung Sicherheitsdatenblätter gemäß GHS Verordnung und EG Richtlinie 1907/2006/EG, Artikel 31.
  • Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes und Arbeitsplatzbeurteilungen gem. BetrSichV.
  • Organisation Orientierende Messungen und Dokumentationen (Gefahrstoffe, Lärm, Beleuchtung).
  • Unfallverhütung durch die richtige Auswahl an persönlicher Schutzausrüstung.
  • Systematische Prüffristenüberwachung.
  • Kontrollen der  Einhaltung von – Prüfungen der Geräte, – Arbeitsmitteln und elektrischen Anlagen, – Brandschutz- und Erste Hilfe-Einrichtungen, u.ä.
  • Aufnahme von Unfällen und Prüfung der Ursachen.
  • Organisation der Ausbildung von Flurförderzeug- bzw. Gabelstaplerfahrer.
  • Erstellung des Jahresberichtes gemäß
    §5 Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften A2.
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