Gefahrstoff und Gefahrgut

Externer Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter

Als externer Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Ihr Unternehmen in allen Fragen von Gefahrstoffen und Gefahrgüter. Wir geben Ihnen Sicherheit durch kompetente Beratung und Betreuung in Ihrem Betrieb. Dazu gehören:
  • Mitwirken bei der Aufbau und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses.
  • Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrstoffbestellung, Gefahrstofflagerung und Gefahrgutbeförderung.
  • Mitwirken und Beratung des Unternehmers u. seiner beauftragten Personen bei der Gestaltung der Gefahrgutorganisation.
  • Telefonische Unterstützung und Beratung.
  • Beratung des Unternehmens oder des Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrstofflagerung nach TRGS 510 „Separat- oder Zusammenlagerungstabelle“ und Gefahrgutbeförderung nach ADR.
  • Erstellung und Pflege des Gefahrstoffs- und Gefahrgut Management Handbuch (GGMH).
  • Regelmäßige Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen.
  • Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter.
  • Unterweisung der sonstigen am Prozess beteiligten Personen (Beispiel Abteilung Einkauf).
  • Erstellung Gefährdungsbeurteilungen.
  • Erstellung Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Erstellung eines Stammdatenblattes für jeden Artikel mit notwendigen Angaben zur Lagerung- und Transport. Zum Beispiel:
    UN-Nummer, Gefahrnummer(Kemlerzahl), Gefahrzettel, Gefahrgutklasse,  Wassergefährdungsklasse (WGK), Lagerungsklasse (LGK),  Verpackungskennzeichnungen, Versandbezeichnungen (LQ, EQ) u.Ä.
  • Unterstützung bei der Erstellung der Unfallmerkblätter.
  • Unterstützung bei der Festlegung der Beförderungsvermerke in den Begleitpapieren.
  • Unterstützung bei der Festlegung der Ausrüstung- und Fahrzeugkennzeichnung.
  • Anzeigen der Mängel dem Unternehmer, die die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter beeinträchtigen können.
  • Teilnahme der Arbeitssicherheitsausschutzsitzungen (ASA).
  • Kontaktpflege mit den Aufsichtsbehörden u.ä.
  • Erstellung eines Jahresberichtes gemäß §11 Gefahrgutbeauftragtenverordnung über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung.
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