Betrieblicher Brandschutz

Externer betrieblicher Brandschutzbeauftragter

Wir unterstützen Ihr Unternehmen in allen Fragen des Brandschutzes. Wir werden die zentralen Ansprechpersonen für alle Brandschutzfragen im Betrieb. Die Aufgaben umfassen eine beratende und koordinierte Tätigkeit wie folgt:
  • Unterstützen des Unternehmers bei Gesprächen mit den Brandschutzbehörden und Feuerwehren, den Feuerversicherern, den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern und weitere Aufsichtsbehörden.
  • Mitwirken bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung
    (Teile A, B, C).
  • Erstellen/Fortschreiben von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Regelmäßige Unterweisungen der Beschäftigten über Brandschutz.
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel.
  • Mitwirken bei der Aus- und Fortbildung von Beschäftigten in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen sowie Beschäftigte mit besonderen
    Aufgaben im Brandfall (Brandschutzhelfer).
  • Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes.
  • Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege.
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne u.Ä. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken.
  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen.
  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen.
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe.
  • Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren.
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorische Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen.
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen.
  • Mitwirken bei den Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen.
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen.
  • Prüfen der ordnungsgemäße Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen nach TRGS 510.
  • Organisation und Sicherstellung der Prüfung und Wartung von brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten eingehalten werden.
  • Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von Brandschutztechnischen Einrichtungen.
  • Dokumentieren aller Tätigkeiten im Brandschutz.
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