Industrieller Sonderabfall

Externer Abfallbeauftragter (§§ 54, 55 KrW-/AbfG)

Mit langjährigen beruflichen Erfahrungen im Bereich Sonderabfallentsorgung übernehmen wir alle abfallrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Aufgaben in Ihrem Betrieb, mit dem Ziel der signifikanten Kostensenkung. Dazu gehören:

  • Beachtung der aktuellen abfallrechtlichen Vorgaben und Umsetzung im Betrieb.
  • Betreuung und Beratung vor Ort in allen Fragen der Sonderabfallbeseitigung, -Verwertung und Abfallanalytik.
  • Erstellen eines kostenorientierten Entsorgungskonzeptes, individuell für alle Sonderabfallarten, die in Ihrem Betrieb anfallen
    • Analyse der bestehenden Entsorgungssituation
    • Aufzeigen kostengünstigerer gesetzeskonformen, rechtssicheren Entsorgungslösungen.
  • Abfallklassifizierung und Festlegung der Abfallschlüssel nach AVV/EAK – Europäisches Abfallverzeichnis.
  • Bearbeitung der Genehmigungsanträge zur Entsorgung bzw. Beseitigung von alle Sonderabfällen (Einlagerungs-, Genehmigungs- und Entsorgungsnachweisverfahren).
  • Erstellung von Entsorgungsnachweisen und elektronische Nachweisführung.
  • Elektronische Registerführung von gefährlichen Abfällen z.B. ZEDAL online-Dienste.
  • Innerbetriebliche Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter(innen) über aktuelle Änderungen im abfallrechtlichen Bereich.
  • Organisation der durchzuführenden Untersuchungen mit externen Laboratorien.
  • Abfallmengen- und Abfallkostenerfassung.
  • Interne Abfalltrennung.
  • Festlegung von Mängeln und Verbesserungsvorschlägen.
  • Erstellung des Jahresberichtes gemäß § 55 KrW-/AbfG.
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