Gefahrstoff und Gefahrgut
Externer Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter
Als externer Gefahrstoff- und Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Ihr Unternehmen in allen Fragen von Gefahrstoffen und Gefahrgüter. Wir geben Ihnen Sicherheit durch kompetente Beratung und Betreuung in Ihrem Betrieb.
Dazu gehören:
- Mitwirken bei der Aufbau und Pflege eines Gefahrstoffverzeichnisses.
- Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrstoffbestellung, Gefahrstofflagerung und Gefahrgutbeförderung.
- Mitwirken und Beratung des Unternehmers u. seiner beauftragten Personen bei der Gestaltung der Gefahrgutorganisation.
- Telefonische Unterstützung und Beratung.
- Beratung des Unternehmens oder des Betriebes bei den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Gefahrstofflagerung nach TRGS 510 „Separat- oder Zusammenlagerungstabelle“ und Gefahrgutbeförderung nach ADR.
- Erstellung und Pflege des Gefahrstoffs- und Gefahrgut Management Handbuch (GGMH).
- Regelmäßige Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen.
- Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter.
- Unterweisung der sonstigen am Prozess beteiligten Personen (Beispiel Abteilung Einkauf).
- Erstellung Gefährdungsbeurteilungen.
- Erstellung Betriebsanweisungen für den Umgang mit Gefahrstoffen.
- Erstellung eines Stammdatenblattes für jeden Artikel mit notwendigen Angaben zur Lagerung- und Transport. Zum Beispiel:
UN-Nummer, Gefahrnummer(Kemlerzahl), Gefahrzettel, Gefahrgutklasse, Wassergefährdungsklasse (WGK), Lagerungsklasse (LGK), Verpackungskennzeichnungen, Versandbezeichnungen (LQ, EQ) u.Ä. - Unterstützung bei der Erstellung der Unfallmerkblätter.
- Unterstützung bei der Festlegung der Beförderungsvermerke in den Begleitpapieren.
- Unterstützung bei der Festlegung der Ausrüstung- und Fahrzeugkennzeichnung.
- Anzeigen der Mängel dem Unternehmer, die die Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter beeinträchtigen können.
- Teilnahme der Arbeitssicherheitsausschutzsitzungen (ASA).
- Kontaktpflege mit den Aufsichtsbehörden u.ä.
- Erstellung eines Jahresberichtes gemäß §11 Gefahrgutbeauftragtenverordnung über die Tätigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung.
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