Industrieller Sonderabfall
Externer Abfallbeauftragter (§§ 54, 55 KrW-/AbfG)
Mit langjährigen beruflichen Erfahrungen im Bereich Sonderabfallentsorgung übernehmen wir alle abfallrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Aufgaben in Ihrem Betrieb, mit dem Ziel der signifikanten Kostensenkung. Dazu gehören:
- Beachtung der aktuellen abfallrechtlichen Vorgaben und Umsetzung im Betrieb.
- Betreuung und Beratung vor Ort in allen Fragen der Sonderabfallbeseitigung, -Verwertung und Abfallanalytik.
- Erstellen eines kostenorientierten Entsorgungskonzeptes, individuell für alle Sonderabfallarten, die in Ihrem Betrieb anfallen
- Analyse der bestehenden Entsorgungssituation
- Aufzeigen kostengünstigerer gesetzeskonformen, rechtssicheren Entsorgungslösungen.
- Abfallklassifizierung und Festlegung der Abfallschlüssel nach AVV/EAK – Europäisches Abfallverzeichnis.
- Bearbeitung der Genehmigungsanträge zur Entsorgung bzw. Beseitigung von alle Sonderabfällen (Einlagerungs-, Genehmigungs- und Entsorgungsnachweisverfahren).
- Erstellung von Entsorgungsnachweisen und elektronische Nachweisführung.
- Elektronische Registerführung von gefährlichen Abfällen z.B. ZEDAL online-Dienste.
- Innerbetriebliche Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter(innen) über aktuelle Änderungen im abfallrechtlichen Bereich.
- Organisation der durchzuführenden Untersuchungen mit externen Laboratorien.
- Abfallmengen- und Abfallkostenerfassung.
- Interne Abfalltrennung.
- Festlegung von Mängeln und Verbesserungsvorschlägen.
- Erstellung des Jahresberichtes gemäß § 55 KrW-/AbfG.
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